Mitarbeit in anderen Gremien

Die Mitarbeit des Deutschen Kinderschutzbundes Ortsverband Villingen-Schwenningen e.V. in anderen Gremien

Der Deutsche Kinderschutzbund Ortsverband Villingen-Schwenningen e.V. ist nicht nur mit seinen eigenen Projekten beschäftigt, sondern kümmert sich auch noch um andere gemeinnützige Projekte im Schwarzwald-Baar-Kreis und arbeitet in verschiedenen Gremien mit.

Jugendnetzwerk VS Mitte (ehemals Sozialraumteam Steppach

Das Sozialraumteam Steppach wurde 2018 in das Jugendnetzwerk VS Mitte überführt. Im Jugendnetzwerk VS Mitte treffen sich außer den Vertretern des ehemaligen Sozialraumteams Steppach noch die Vertreter der Sozialraumteams Schilterhäusle und Haslach/Wöschhalde. Im Jugendnetzwerk treffen sich verschiedene Gruppen aus den Stadtteilen, um über die besonderen Belange der Stadtteile zu sprechen und Aktionen zu initiieren.

Das Jugendnetzwerk VS Mitte besteht aus Vertretern: der Stadt Villingen-Schwenningen (Allgemeiner Sozialer Dienst, Kindertagesstätten und Jugendarbeit/Bürgerschaftliches Engagement), der katholischen und evangelischen Kirchen, der Familienheim, der Schulen, der Polizei und des Kinderschutzbundes.                                                                         Alfred Zahn

Planungs- und Koordinierungsausschuss der Stadt Villingen-Schwenningen

Im Planungs- und Koordinierungsausschuss treffen sich die Vorsitzenden der 4 Jugendnetzwerke der Stadt Villingen-Schwenningen. Diese 4 Jugendnetzwerke sind: Stadtmitte Villingen, Schwenningen, VS Mitte und Ortsteile

Außer den Vertretern der Stadt kommen je nach Thema weitere Miglieder zu den Sitzungen des Planungs- und Koordinierungsausschusses.                                                                                                                                                                                                                     Alfred Zahn

Trägerkonferenzen

Da wir als Träger der Kinderstüble „Am Sägebach“ (Villingen) und „Zum Moosbach“ (Schwenningen) sowie der Kinderkrippe „Am Steppach“ in die Trägerkonferenzen nach § 78 Kinder- und Jugendhilfegesetz geladen werden, beobachten wir dort die Entwicklung Kindergärten in Villingen-Schwenningen.

Seit 2020 organisieren wir Treffen der freien und kirchlichen Träger der Kindertageseinrichtungen in Villingen-Schwenningen mit, in denen über viele fachliche Fragen offen diskutiert wird. Außerdem haben wir in diesem Arbeitskreis neue Entwürfe für die Kindergartenverträge erarbeitet, die wir als Träger mit der Stadtverwaltung abschließen müssen.                      Alfred Zahn

Trägerkonferenz (Offene Jugendarbeit)

Da wir als Träger der Gemeinwesen orientierten Jugendarbeit im Steppach offene Jugendarbeit betreiben, sind wir Mitglied in der Trägerkonferenz offene Jugendarbeit.

In dieser Trägerkonferenz gilt folgende Geschäftsordnung:

Geschäftsordnung für die ‚AG 78 der Kommunalen Jugendarbeit in VS‘ nach § 78 SGB VIII

1 Präambel

1.1 Grundlage der Arbeitsgemeinschaft (AG) ist der § 78 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

Die AG ist ein Zusammenschluss anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit und des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe der Stadt Villingen-Schwenningen.

1.2 Die AG geht vom Grundsatz der Achtung und Wahrung der Interessen der Mitglieder aus. Die Selbständigkeit, Eigenart und Unabhängigkeit der Mitglieder wird durch die AG nicht berührt.

1.3 Die AG gibt sich den Namen ‚AG 78 der Kommunalen Jugendarbeit in VS‘.

1.4 Die AG ist Forum für die Beratung anstehender Fragen der Planung, der fachlichen Weiterentwicklung und der Qualitätssicherung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Villingen-Schwenningen.

2 Ziele und Aufgaben

Die AG verfolgt insbesondere folgende Ziele und Aufgaben:

2.1 Kinder und Jugendliche sollen an ihre Interessen berührenden Planungen, Maßnahmen und Entscheidungen in angemessener Weise beteiligt werden. Hierzu tragen die in der AG 78 Jugendarbeit vertretenen Träger und Fachkräfte bei.

2.2 Die AG 78 Jugendarbeit unterstützt die Jugendhilfeplanung bei der Ermittlung von Angeboten, Bedarfen und Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien in der Stadt Villingen-Schwenningen. Insbesondere unterstützt die AG 78 Jugendarbeit die Stabstelle Jugendhilfeplanung im Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport bei der Erstellung der gesamtstädtischen Sozialplanung.

2.3 Die AG 78 begleitet Prozesse der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Villingen-Schwenningen.

2.4 Die AG 78 stellt die Netzwerkarbeit zwischen verbandlicher, offener, städtischer, kirchlicher und ehrenamtlicher Jugendhilfe sicher. Insbesondere sollen durch die AG 78 die Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit im Stadtgebiet aufeinander abgestimmt und koordiniert werden.

2.5 Weiteres Ziel der AG 78 ist die Förderung des Informations- und Fachaustausches.

2.6 Die AG 78 erarbeitet Stellungnahmen und Empfehlungen für den Jugendhilfeausschuss

3 Mitgliedschaft und Stimmrecht

Die AG setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport)
  • anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
  • Vertreter der verbandlichen Jugendarbeit
  • Träger geförderter Maßnahmen.

Jeder Träger ist bzw. die Vertreter der verbandlichen Jugendarbeit sind mit einer Stimme stimmberechtigt. Im Verhinderungsfall geht das Stimmrecht auf den Stellvertreter über.

3.1 Für das Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport der Stadt Villingen-Schwenningen nimmt der Leiter des Amtes stimmberechtigt an den Sitzungen der AG teil. Er kann den Sitz in der AG an ein/e leitende/n Mitarbeiter/in delegieren.

3.2 Die Träger der freien und verbandlichen Jugendarbeit sowie die Träger geförderter Maßnahmen entsenden jeweils ein stimmberechtigtes Mitglied zu den Sitzungen der AG. Die Träger und Verbände müssen selbst sicherstellen, dass dieses Mitglied die Interessen seines Trägers bzw. Verbandes wahrnimmt.

3.3 Die Träger der freien und verbandlichen Jugendarbeit sowie die Träger geförderter Maßnahmen bestimmen jeweils eine/n Stellvertreter/in. Diese können zudem aktiv, ohne Stimmrecht, an jeder Sitzung teilnehmen.

3.4 Die Träger der freien und verbandlichen Jugendarbeit sowie die Träger geförderter Maßnahmen können bis zu zwei nicht stimmberechtigte Mitglieder/Mitarbeiter zu der AG 78 Jugendarbeit entsenden.

3.5 Vertreter sachverwandter Bereiche oder für die Kooperation mit der Jugendhilfe wichtige Institutionen können beratend hinzugezogen werden.

3.6 Neue anerkannte Träger der freien Jugendhilfe oder weitere Träger geförderter Maßnahmen nach §§11,13 SGB VIII können der AG gegenüber durch schriftliche Erklärung ihre Mitgliedschaft in der AG beantragen. Über die Aufnahme bestimmen die Mitglieder der AG nach mindestens einem Jahr aktiver und nachgewiesener Tätigkeit in dem Arbeitsfeld Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.

4 Geschäftsführung

4.1 Dem Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport obliegt die Geschäftsführung. Sie beinhaltet Einladungen zu den Sitzungen, Versand der Sitzungsprotokolle sowie das Führen der Mitgliederliste.

5 Sitzungen, Beschlussfassung und Berichterstattung

5.1 Die AG tritt bei Bedarf, aber mindestens zweimal jährlich, in zeitlicher Nähe zu den

Jugendhilfeausschusssitzungen zusammen. Die Termine werden für das gesamte Jahr festgelegt und spätestens im Januar eines jeden Jahres den Mitgliedern schriftlich mitgeteilt.

5.2 Die Geschäftsführung stellt die Tagesordnung auf und leitet die Sitzungen.

5.3 Tagesordnungspunkte kann jedes Mitglied vorschlagen.

5.4 Beschlüsse über Stellungnahmen und Empfehlungen werden soweit möglich einvernehmlich oder mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder verabschiedet. Auf Antrag mindestens eines Mitglieds der AG werden auch Minderheitsvoten protokolliert und dem Jugendhilfeausschuss gemeldet.

5.5 Das Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport berichtet dem Jugendhilfeausschuss über die Arbeit des Gremiums mindestens einmal im Jahr.

6 Inkrafttreten und Änderungen der Geschäftsordnung (GO)

6.1 Über Gründung und Auflösung der Arbeitsgemeinschaft entscheidet der Jugendhilfeausschuss.

6.2 Die Geschäftsordnung wurde am 11.Oktober 2018 in der öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses mehrheitlich beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. 

Jugendhilfeausschuss der Stadt Villingen-Schwenningen

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) wurde mit der neuen Legislaturperiode neu aufgestellt. Der Kinderschutzbund hat keinen Sitz mehr im JHA der Stadt Villingen-Schwenningen.

Da ich jedoch als Geschäftsführer des Kinderschutzbundes seit einiger Zeit Kreisvorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes bin, bin ich mit eben dieser Funktion weiterhin Mitglied des JHA der Stadt Villingen-Schwenningen. Mein Stellvertreter ist Herr Tamer Öteles von der Stiftung Lernen, Fördern, Arbeiten.                                                                                Alfred Zahn

Jugendhilfeausschuss des Schwarzwald Baar Kreises

Auch der Jugendhilfeausschuss des Kreises Schwarzwald-Baar wurde mit der neuen Legislaturperiode neu aufgestellt. Auch hier erhielt ich jetzt endlich einen Sitz mit Stimme als Kreisvorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Schwarzwald-Baar. Mein Stellvertreter ist Herr Bernd Ayasse von der AIDS-Hilfe Schwarzwald-Baar-Heuberg.                                                                        Alfred Zahn